Der Roldem Act bzw. die Acte ueber die Eigenverwaltung der Croncolonie Roldem von 1905 ist ein Gesetz des imperianischen Reichstages, das am 1. November 1905 in Kraft trat. Es sicherte der Kronkolonie umfangreiche Autonomie zu und verband das Fürstentum Metternich, die Reichsgrafschaft Montary, Nordroldem und die Hauptstadt Port Victoria zu einem Subjekt, das sich selbst organisieren durfte.
Landesgesetze gingen weitgehend den Gesetzen des Kaiserreichs vor. Die meisten Gesetze aus Mixoxa mussten vom Parlament von Roldem ratifiziert werden. Ausnahmen waren die Handelsschifffahrt sowie das Militär, das nur im Landesinneren zum Schutz eingesetzt werden durfte. Die Wehrpflicht in den kaiserlichen Streitkräften und die Astorgesetze (1853–1905) galten fort.
Eine Volksversammlung erließ am 17. April 1906 die Verfassung des Commonwealth of Roldem. Der 1. November wird als Nationalfeiertag Roldem Act Day begangen.
Wortlaut (Auszug)
- „Colonie“ bezeichnet die Croncolonie Roldem.
- Kolonialgesetze der Colonie sind nicht deshalb nichtig, weil sie imperianischem Recht widersprechen.
- Das Parlament der Colonie darf Gesetze mit Wirkung außerhalb der Colonie erlassen.
- Gesetze Imperias gelten in der Colonie nur auf deren Antrag und Zustimmung.
- Keine eigene bewaffnete Streitmacht außer zur Sicherung der Colonie.
- Kurzbezeichnung: Acte über die Eigenverwaltung der Croncolonie Roldem von 1905.
Siehe auch: Flagge Roldems, Parlament von Roldem, An Omen of a better Life.